Die Aspartat-Aminotransferase, in deutschen Befunden meist GOT genannt, ist eines der Enzyme, die bei einer verkehrsmedizinischen Untersuchung mit Alkoholfragestellung bestimmt werden. Um sie ranken sich mehr Faustregeln als belastbare Vorgaben – und genau das ist ihr eigentliches Thema.
Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung enthalten in ihrer seit dem 19. August 2026 geltenden Fassung keine Liste von Laborparametern mehr. Nach den Beurteilungskriterien werden bei einer Alkoholfragestellung in der medizinischen Untersuchung die Leberwerte GOT, GPT und Gamma-GT bestimmt; indirekte Marker wie Gamma-GT und CDT werden unterstützend berücksichtigt. GOT ist damit gesetzt, aber eben als einer von mehreren Werten. Und für alle Werte gilt derselbe Vorbehalt: Laborbefunde werden nur im Zusammenhang mit allen übrigen im Rahmen der Begutachtung erhobenen Befunden bewertet. Ein einzelner Wert entscheidet nichts.
In Ratgebern und Foren kursiert die Regel, ein bestimmtes Verhältnis zwischen GOT und GPT weise auf eine alkoholbedingte Leberveränderung hin. Diese Verhältniszahl lässt sich in unserer geprüften Quellenlage nicht belegen, und wir geben sie deshalb nicht wieder – auch nicht abgeschwächt. Dasselbe gilt für Referenzgrenzen und Halbwertszeiten der Transaminasen: Belastbare Angaben dazu liegen uns nicht vor. Maßgeblich ist der Referenzbereich, den das untersuchende Labor mit dem Befund ausweist; er ist methodenabhängig und nicht allgemeingültig. Wer eine feste Quotientenzahl genannt bekommt, sollte nach der Fundstelle fragen.
Indirekte Marker sind kein Abstinenznachweis. Sie geben Hinweise auf chronisch erhöhten Konsum oder auf eine Organschädigung und sprechen erst ab etwa 60 Gramm Ethanol pro Tag über Wochen an. Wie unscharf dieses Feld ist, zeigt schon CDT: Zur Halbwertszeit findet sich einerseits die Angabe von 14 Tagen, andererseits von zwei bis vier Wochen – ein Widerspruch, der in der Literatur offen liegt. Wo selbst bei gut untersuchten Markern solche Abweichungen bestehen, ist bei einem abgeleiteten Quotienten erst recht Zurückhaltung geboten. Der Nachweis von Abstinenz läuft deshalb über die direkten Marker mit ihren definierten Entscheidungswerten.
Die frühere Fassung der Leitlinien verlangte, dass Laboruntersuchungen von Laboratorien durchgeführt werden, deren Analysen den Ansprüchen moderner Qualitätssicherung genügen; als Beispiel nannte sie die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen. Die geltende Fassung enthält diese Vorgabe nicht mehr. Für die toxikologischen Abstinenzbelege kommt die Anforderung der CTU-Kriterien hinzu, dass das Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke akkreditiert ist. Beides sind unterschiedliche Ebenen, die nicht verwechselt werden sollten.
Ja. AST ist die international gebräuchliche Abkürzung für Aspartat-Aminotransferase, GOT die ältere deutsche Bezeichnung. Die Beurteilungskriterien verwenden GOT.
Er wird zusammen mit den übrigen Befunden und der Anamnese gelesen und begründet für sich genommen keinen Konsumnachweis. Bekannte Erkrankungen und eingenommene Arzneistoffe sollten offengelegt werden, damit der Wert eingeordnet werden kann. Eine medizinische Bewertung gehört in ärztliche Hände.
Beide Werte werden gemeinsam erhoben, haben aber eigene Einträge. Die Rolle des zweiten Transaminasenwerts beschreibt Alanin-Aminotransferase.
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