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Wirksamwerden der Entziehung

In der Regel wird die Fahrerlaubnis mit der Zustellung des Entziehungsbescheids (§ 43 Abs. 1 VwVfG) wirksam. Besteht eine akute Gefahr für die Verkehrssicherheit, kann die Behörde den sofortigen Vollzug anordnen. In diesem Fall hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Der Betroffene kann jedoch beim Verwaltungsgericht beantragen, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen (§ 80 Abs. 5 VwGO).

  • Bedeutung im MPU-Kontext: Im MPU-Kontext sind behördlicher Anlass, konkrete Fragestellung, Verfahrensstand und die Trennung von Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrverbot entscheidend.
  • Worauf kommt es an? Die genaue Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahrensart und der konkrete Einzelfall.
  • Typisches Missverständnis: Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrverbot und Entziehung sind nicht dasselbe.
  • Wichtiger Hinweis: Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Hypothesenzuordnung, Diagnose oder Prognose. Die fachliche Bewertung erfolgt ausschließlich im konkreten Begutachtungsauftrag.
  • Siehe auch: Fahrerlaubnis · Fahrerlaubnisakte · Fragestellung · Entziehung der Fahrerlaubnis

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

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