Vorausschauende Mobilitätsplanung bedeutet, mögliche Risikosituationen (etwa Feiern mit Alkohol) bereits im Vorfeld zu erkennen und Alternativen einzuplanen, etwa Fahrgemeinschaften oder öffentliche Verkehrsmittel. Sie gilt als praktischer Baustein nachhaltiger Rückfallprophylaxe.
Vorausschauende Mobilitätsplanung beschreibt, dass Wege und Rückwege bereits vor einer Gelegenheit festgelegt werden, bei der Konsum möglich ist. Die Entscheidung fällt damit nüchtern und im Voraus, nicht spontan und unter Wirkung. Genau darin liegt der Unterschied zu guten Vorsätzen: Ein Plan verändert die Situation, ein Vorsatz nur die Absicht.
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien führt diesen Bereich als eigenes Kriterium. D 4.4 K betrifft das Mobilitätsverhalten, also das Tun, und beschreibt es mit fünf Indikatoren und zwei Kontraindikatoren. Vorausschauende Verhaltensplanung gehört dort zu den Indikatoren; als Kontraindikator gilt unter anderem, ohne Planung zu Konsumtreffen zu fahren.
Das Trennverhalten wird in der 5. Auflage in mehreren Schritten geprüft: Aufarbeitung des Rückblicks, Trennbereitschaft als Haltung, Trennvermögen als Können und schließlich das Mobilitätsverhalten als tatsächliches Handeln. Die Planung ist die Brücke zwischen Wollen und Tun. Wer nicht plant, verlagert die Entscheidung in einen Moment, in dem die Selbsteinschätzung bereits eingeschränkt sein kann.
Welche Lösung im Einzelfall trägt, hängt von Wohnort, Arbeitszeiten, Umfeld und finanziellen Möglichkeiten ab. Dieser Eintrag beschreibt das Konzept und gibt keine Empfehlungen, keine Beispielsätze und keine Musterlösungen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im konkreten Begutachtungsauftrag durch die Begutachtungsstelle.
Nachvollziehbar wird eine Planung dadurch, dass sie im Alltag Spuren hinterlässt. Sie zeigt sich an veränderten Gewohnheiten bei Terminen und Feiern, an der Wahl von Zeitpunkten und Orten und daran, dass für den Fall des Falles bereits eine Lösung feststeht, statt improvisiert zu werden. Auch für Alkohol gilt dieser Gedanke: Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung verlangen eine Änderung, die nach genügend langer Erprobung in das Gesamtverhalten integriert ist, und dazu gehört die Gestaltung der eigenen Wege.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
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