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Nachwirkung

Als Nachwirkung bezeichnet man die fortbestehende Beeinträchtigung durch eine Substanz über die akute Rauschphase hinaus. Sie ist relevant, weil Fahruntüchtigkeit auch dann bestehen kann, wenn sich eine Person selbst bereits wieder für fahrtüchtig hält.

Was der Begriff beschreibt

Als Nachwirkung wird der Zustand bezeichnet, der bleibt, nachdem die akute Rauschwirkung abgeklungen ist. Typisch sind verringerte Aufmerksamkeit, verlangsamte Reaktionen, gedämpfte Stimmungslage und Müdigkeit – also Veränderungen, die die Fahrsicherheit betreffen können, ohne dass sich die betroffene Person noch berauscht fühlt. Vom benachbarten Begriff der Restwirkung unterscheidet sich die Nachwirkung dadurch, dass dort noch wirksame Substanz im Körper vorhanden ist, während hier vor allem Folgezustände gemeint sind. In der Praxis gehen beide ineinander über, weshalb sie im Begutachtungsgespräch meist gemeinsam betrachtet werden.

Anschluss an die Trennkriterien der 5. Auflage

Bei Cannabis hat die 5. Auflage der Beurteilungskriterien das Trennverhalten ausdifferenziert. Kriterium D 4.2 N zur Trennbereitschaft umfasst zwölf Indikatoren; Indikator 5 betrifft die Kenntnis des § 24a StVG und der Vorgabe, bei Fahrtantritt keine THC-Konzentration ab 3,5 ng/ml im Blutserum aufzuweisen, bei einer angegebenen Nachweisdauer von sechs bis zwölf Stunden. Indikator 6 hält fest, dass auch unterhalb dieser Konzentration Auswirkungen möglich sind. Damit ist genau der Bereich benannt, in dem Nachwirkungen auftreten, ohne dass ein Grenzwert überschritten wäre. Solche Indikatoren sind Teil eines mehrgliedrigen Katalogs und ausdrücklich nicht kumulativ zu lesen.

Warum die Selbsteinschätzung hier oft trügt

Unter den Indikatoren des Kriteriums D 3.1 K zum riskanten Cannabismonokonsum finden sich eine erhöhte Wahrnehmungsschwelle, eine geringe Distanzierung vom eigenen Konsum und das Fehlen von Rückmeldungen aus dem Umfeld, etwa durch Beifahrer. Wer sich subjektiv wieder fahrbereit fühlt, muss es objektiv nicht sein. Im Verfahren wird deshalb weniger die Einschätzung selbst betrachtet als die Frage, woran sie sich ausrichtet und ob sie durch nachprüfbare Anhaltspunkte gestützt wird.

Verwandte Begriffe

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