Lexikon A–Z

Nachwirkung

Als Nachwirkung bezeichnet man die fortbestehende Beeinträchtigung durch eine Substanz über die akute Rauschphase hinaus. Sie ist relevant, weil Fahruntüchtigkeit auch dann bestehen kann, wenn sich eine Person selbst bereits wieder für fahrtüchtig hält.

  • Siehe auch: Restwirkung · Subjektive Fahrtüchtigkeit

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

← Zurück zum Lexikon (Buchstabe N)

Betrifft Sie das konkret?

Dieser Artikel erklärt den Begriff — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.

02642 / 99 39 213 Zum Kontaktformular →