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Entzug der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)

Wird einer Person die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entzogen, so liegt dies in der Regel daran, dass sie die Voraussetzungen für diese spezielle Fahrerlaubnis nicht mehr erfüllt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Person gesundheitliche Probleme entwickelt, die ihre Fähigkeit, Fahrgäste sicher zu befördern, beeinträchtigen. Auch mangelnde Ortskenntnisse oder Beschwerden von Fahrgästen können zu einem Entzug führen.

  • Bedeutung im MPU-Kontext: Im MPU-Kontext sind behördlicher Anlass, konkrete Fragestellung, Verfahrensstand und die Trennung von Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrverbot entscheidend.
  • Worauf kommt es an? Die genaue Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahrensart und der konkrete Einzelfall.
  • Typisches Missverständnis: Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrverbot und Entziehung sind nicht dasselbe.
  • Wichtiger Hinweis: Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Hypothesenzuordnung, Diagnose oder Prognose. Die fachliche Bewertung erfolgt ausschließlich im konkreten Begutachtungsauftrag.
  • Siehe auch: Fahrerlaubnis · Fahrerlaubnisakte · Fragestellung · Entziehung der Fahrerlaubnis

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

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