Wird einer Person die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entzogen, so liegt dies in der Regel daran, dass sie die Voraussetzungen für diese spezielle Fahrerlaubnis nicht mehr erfüllt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Person gesundheitliche Probleme entwickelt, die ihre Fähigkeit, Fahrgäste sicher zu befördern, beeinträchtigen. Auch mangelnde Ortskenntnisse oder Beschwerden von Fahrgästen können zu einem Entzug führen.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung tritt neben die allgemeine Fahrerlaubnis und setzt zusätzliche Anforderungen voraus. Beide können deshalb ein unterschiedliches Schicksal nehmen: Der Wegfall der Zusatzberechtigung lässt die zugrunde liegende Fahrerlaubnis unberührt, während umgekehrt der Verlust der Fahrerlaubnis der Zusatzberechtigung die Grundlage entzieht. Wer beruflich Fahrgäste befördert, ist von einer Entziehung damit in doppelter Hinsicht betroffen.
Für die Klassen C, C1, D und D1 sowie für die Fahrgastbeförderung sieht die Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung eigene Eignungsuntersuchungen vor. Diese Untersuchungen betreffen ausdrücklich nicht die Frage der Alkohol- oder Drogenabstinenz, sondern die allgemeine körperliche und geistige Eignung sowie das Sehvermögen und die Belastbarkeit. Bei Antragstellung dürfen die Nachweise nicht älter als ein Jahr sein. Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung verweisen für die Gruppe 2 in Kapitel 3.13.2 zusätzlich auf diese Anlage, weil dort strengere Maßstäbe gelten.
Substanzbezogene Eignungszweifel werden auch bei Berufsfahrern über § 13, § 13a und § 14 FeV geklärt. Die Anlage 5 tritt daneben und ersetzt sie nicht. Führt ein solches Verfahren zur Entziehung, entfällt mit der Grundfahrerlaubnis auch die Möglichkeit, Fahrgäste zu befördern. Umgekehrt kann die Zusatzberechtigung schon dann in Frage stehen, wenn die allgemeine Fahrerlaubnis noch besteht, etwa weil die besonderen Anforderungen der Anlage 5 nicht mehr erfüllt sind. Welche Konstellation vorliegt, ergibt sich aus dem Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde und nicht aus einer allgemeinen Regel.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.