Lexikon A–Z

Eignungsmängel

Eignungsmängel sind konkrete, festgestellte Umstände, die gegen die Fahreignung einer Person sprechen – etwa gesundheitliche Einschränkungen, ein Suchtproblem oder wiederholtes regelwidriges Verhalten. Sie bilden die sachliche Grundlage der Begutachtung.

  • Siehe auch: Eignungstatsachen · Eignungszweifel

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