Lexikon A–Z

Dunkelziffer

Die Dunkelziffer ist die geschätzte Zahl der Fälle im Dunkelfeld, also nicht erfasster Verstöße. Sie wird oft herangezogen, um deutlich zu machen, dass eine polizeilich unauffällige Vorgeschichte allein noch keine sichere Aussage über tatsächliches Verhalten erlaubt.

  • Siehe auch: Dunkelfeld · Begehung von Verkehrs- oder sonstigen Straftaten

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