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Dunkelfeld

Als Dunkelfeld bezeichnet man in der Kriminologie den Anteil an Regelverstößen oder Straftaten, der nicht behördlich erfasst wird – im Gegensatz zum sogenannten Hellfeld der tatsächlich registrierten Fälle. Im Straßenverkehr betrifft das etwa Fahrten unter Alkoholeinfluss, die nie zu einer Kontrolle führten.

  • Siehe auch: Dunkelziffer · Delinquenz

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