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Die Strafprozessordnung

Die Strafprozessordnung (StPO) regelt den Ablauf strafrechtlicher Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Für die Fahrerlaubnis relevant ist insbesondere Paragraf 111a StPO, der die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis während eines laufenden Verfahrens ermöglicht.

  • Siehe auch: Entziehung der Fahrerlaubnis · Rechtliche Überprüfung nach einer MPU

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