Lexikon A–Z

BtMG (Betäubungsmittelgesetz)

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln wie Kokain, Heroin, Amphetaminen oder synthetischen Cannabinoiden. Cannabis selbst ist seit dem 1. April 2024 nicht mehr im BtMG geregelt, sondern im eigenständigen Konsumcannabisgesetz (KCanG) beziehungsweise beim medizinischen Einsatz im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG).

  • Siehe auch: Crystal Methamphetamin · Abstinenznachweis (Drogen)

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

← Zurück zum Lexikon (Buchstabe B)

Betrifft Sie das konkret?

Dieser Artikel erklärt den Begriff — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.

02642 / 99 39 213 Zum Kontaktformular →