Die Beurteilungskriterien der Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung sind ein komplexes System, das von Experten entwickelt wurde, um die Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen objektiv und umfassend beurteilen zu können. Sie dienen als Grundlage für die Erstellung eines Gutachtens, das letztendlich darüber entscheidet, ob jemand weiterhin eine Fahrerlaubnis besitzt.
Die Beurteilungskriterien „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“ sind die methodische Brücke zwischen dem Recht und der einzelnen Untersuchung. Während die Fahrerlaubnis-Verordnung die Anlässe regelt und die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen den verbindlichen fachlichen Rahmen setzen, beschreiben die Beurteilungskriterien, wie eine Begutachtung aufgebaut, begründet und dokumentiert wird. Herausgeber sind die Fachgesellschaften DGVP und DGVM.
Gearbeitet wird hypothesengeleitet. Zu jeder Anlassgruppe gehören Hypothesen, zu jeder Hypothese Kriterien und zu jedem Kriterium Indikatoren. Die Indikatoren sind ausdrücklich kein Punktesystem und nicht kumulativ zu zählen, sondern ein strukturierter Leitfaden für die Gesamtwürdigung.
Die 5. Auflage gliedert sich in eine Einleitung, den Allgemeinen Teil A mit Grundlagen und diagnostischem Prozess, den Speziellen Teil B mit den Hypothesen und den Methodischen Teil C. Teil B umfasst H0 sowie die A-Hypothesen zu Alkohol, die D-Hypothesen zu Drogen einschließlich Cannabis, die V-Hypothesen zu Verkehrsauffälligkeit und Straftaten und die M-Hypothesen zu Arzneistoffen. Teil C enthält unter anderem PUG zur Planung, Durchführung und Auswertung, MFU zur medizinischen Untersuchung, die CTU-Kriterien zu Nachweisen und Markern, PTV zu den Testverfahren sowie FFI.
Neu sind Ablaufschemata erstmals auch für die D-Kriterien sowie eine Tabelle C.12 als strukturierte Übersicht aller toxikologischen Belege.
Die 5. Auflage erschien 2026 im Kirschbaum Verlag Bonn mit 526 Seiten, das eBook Ende Februar, der Druck Anfang März 2026. Vorgängerin war die 4. Auflage vom Dezember 2022. Für die Umstellung galt eine Übergangsfrist bis Mitte 2026, spätestens Ende August 2026.
Anlass der Neuauflage war das Cannabisgesetz und der damit verbundene Wegfall des Begriffs Missbrauch, der eine grundlegende Überarbeitung der A- und D-Hypothesen erforderlich machte.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
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