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Beschlagnahme des Führerscheins und vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis

Im Strafverfahren kann der Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt und die Fahrerlaubnis nach § 111a StPO vorläufig entzogen werden; die Maßnahmen sind rechtlich zu unterscheiden.

  • Bedeutung im MPU-Kontext: Strafrechtliche Folgen sind von Ordnungswidrigkeiten und verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnismaßnahmen zu unterscheiden.
  • Worauf kommt es an? Tatbestand, gerichtliche Entscheidung und deren Abgrenzung zu Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
  • Typisches Missverständnis: Nicht jede Verkehrsauffälligkeit ist eine Straftat; nicht jede Straftat führt automatisch zu einer MPU.
  • Wichtiger Hinweis: Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Hypothesenzuordnung, Diagnose oder Prognose. Die fachliche Bewertung erfolgt ausschließlich im konkreten Begutachtungsauftrag.
  • Siehe auch: Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis · Sperrfrist · Fahrerlaubnis

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

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