Blog

Cannabis und MPU: was seit 2024 gilt und wie eine Vorbereitung abläuft

30. August 2026

Dunkelblaue Grafik mit dem Titel „Cannabis und MPU“ und einem Zeitstrahl: 1. April 2024 – Besitz und Anbau, 22. August 2024 – Regeln am Steuer.

Wahrscheinlich liegt gerade ein Schreiben der Führerscheinstelle auf Ihrem Tisch – oder Sie warten darauf. Das ist eine unangenehme Lage, und fast alle, die zu uns kommen, wissen am Anfang nicht, was jetzt eigentlich von ihnen verlangt wird.

Dieser Beitrag erklärt in einfacher Sprache, was sich 2024 geändert hat, welche typischen Situationen es gibt und wie eine Vorbereitung auf die MPU abläuft. Ohne Fachchinesisch, ohne Panikmache. MPU ist die Abkürzung für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Die Stelle, die sie durchführt, heißt im Amtsdeutsch Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Zwei Gesetze, zwei Zeitpunkte – und nur eines betrifft das Fahren

Viele glauben, mit der Teillegalisierung sei Cannabis im Straßenverkehr unproblematisch geworden. Das Gegenteil ist der Fall. Es wurden zwei verschiedene Gesetze beschlossen, zu zwei verschiedenen Zeitpunkten – und das zweite betrifft genau das Autofahren.

1. April 2024: das Cannabisgesetz

  • Besitz und Anbau wurden in Grenzen erlaubt. Ab wann Sie nicht mehr fahren dürfen, sagte dieses Gesetz allerdings nicht.
  • Eine eigene Vorschrift für Cannabisfragen. § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde neu eingefügt. Er beschreibt Fallgruppen, in denen eine Begutachtung angeordnet werden kann. Für andere Betäubungsmittel und für Arzneimittel gilt weiterhin § 14 FeV.

22. August 2024: die Regeln für das Steuer

  • Ein Grenzwert für THC im Blut. § 24a des Straßenverkehrsgesetzes nennt 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum – das ist der flüssige Anteil des Blutes, den das Labor untersucht. Wer mit diesem Wert oder darüber fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit: keine Straftat, aber einen Verstoß, der Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach sich ziehen kann.
  • Kein Alkohol zusätzlich am Steuer. Wer mit mindestens 3,5 Nanogramm THC fährt und dabei zusätzlich Alkohol getrunken hat, begeht eine verschärfte Ordnungswidrigkeit.
  • Ein Verbot für zwei Gruppen. § 24c StVG gilt für Menschen in der Probezeit und für Menschen unter 21 Jahren. Für sie gilt kein Grenzwert, sondern ein Verbot.
  • Eine Ausnahme für Arzneimittel. Diese Regeln gelten nicht, wenn das THC aus einem Medikament stammt, das Ihnen für Ihre Krankheit verschrieben wurde – und wenn Sie es genau so einnehmen, wie es verordnet ist.

Der Satz, auf den es ankommt: Etwas besitzen zu dürfen und damit fahren zu dürfen, sind zwei verschiedene Dinge. Bei Alkohol ist das genauso – legal zu kaufen, und trotzdem gibt es Grenzen am Steuer.

Vier Sätze, die wir fast jede Woche hören

  • „Cannabis ist doch jetzt legal.“ Siehe oben: Besitz und Fahren sind zwei Paar Schuhe.
  • „Unter dem Grenzwert passiert nichts.“ Der Grenzwert beschreibt eine Ordnungswidrigkeit. Wer erkennbar unsicher fährt, kann sich unabhängig davon strafbar machen. Und auch unterhalb des Werts sind Auswirkungen möglich.
  • „Ich merke selbst, wann es wieder geht.“ Dieses Gefühl täuscht nicht absichtlich – es misst nur etwas anderes. Sie merken, wann der Rausch weg ist. Ob Aufmerksamkeit und Reaktion wieder da sind, merkt man daran nicht. Zwischen beidem liegen oft Stunden.
  • „Ich habe ein Rezept, also darf ich fahren.“ Die Arzneimittelausnahme betrifft nur das Bußgeld. Fahrsicher müssen Sie trotzdem sein. Wer das nicht ist, darf nicht fahren – mit Rezept genauso wie ohne.

Wer eigentlich was entscheidet

Viele Enttäuschungen entstehen, weil unklar ist, wer wofür zuständig ist. Diese Rollen sind streng getrennt – auch wir dürfen die Aufgaben der anderen nicht übernehmen.

  • Die Fahrerlaubnisbehörde – im Alltag Führerscheinstelle – entscheidet über Ihre Fahrerlaubnis und legt fest, was untersucht werden soll.
  • Die Begutachtungsstelle für Fahreignung führt die Untersuchung durch und beurteilt Ihre Fahreignung.
  • Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beantwortet alles zu Bescheiden, Anordnungen, Fristen und Akteneinsicht.
  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt klärt Diagnosen, Medikamente und die Frage, ob Sie unter einer Therapie fahren dürfen.
  • Wir bereiten Sie auf die Untersuchung vor. Wir sind psychologische Beraterinnen und Berater und Coaches mit langjähriger Erfahrung in der MPU-Vorbereitung – keine Verkehrspsychologen, keine Psychologen, keine Ärzte und keine Rechtsanwälte. Wir entscheiden nichts und beurteilen nichts.

Das wichtigste Wort in Ihrem Behördenbrief: die Fragestellung

Wenn die Behörde ein Gutachten anordnet, schreibt sie in das Schreiben hinein, was genau untersucht werden soll. Dieser Satz heißt Fragestellung. Er entscheidet darüber, welche Vorbereitung zu Ihnen passt – und ob überhaupt ein Nachweis erwartet wird. Bringen Sie diesen Brief zum ersten Gespräch mit. Ohne ihn lässt sich nur allgemein planen.

Vier Situationen, in denen sich die meisten wiederfinden

Was in der Vorbereitung im Vordergrund steht, hängt vor allem davon ab, wie konsumiert wurde – nicht davon, was im Blut gefunden wurde. Die folgenden Bilder sind bewusst vereinfacht.

  • „Ab und zu, meistens am Wochenende.“ Hier ist der Konsum selten das eigentliche Thema. Im Mittelpunkt steht, warum an diesem einen Tag Konsum und Fahren zusammengekommen sind – und woran genau sich das künftig ändert.
  • „Irgendwann gehörte es zum Alltag.“ Fast täglich, oft abends. Hier reicht ein guter Vorsatz nicht. Wenn Konsum eine Aufgabe übernommen hat – schlafen, abschalten, Anspannung dämpfen –, muss diese Aufgabe erst anders gelöst sein, bevor der Verzicht trägt.
  • „Da war nicht nur Cannabis.“ Sobald mehrere Substanzen im Spiel waren, wird auf das Gesamtbild geschaut statt Substanz für Substanz. Der Grund ist praktisch, nicht moralisch: Wenn man eine Sache weglässt und eine andere behält, ist das eigentliche Muster meist nicht verändert.
  • „Ich bekomme Cannabis auf Rezept.“ Das wird eigenständig betrachtet und nicht wie Freizeitkonsum behandelt. Dazu unten mehr.

Ein Satz, der oft überrascht: Für die Beurteilung zählt nicht in erster Linie, wie viel gefunden wurde, sondern welche Rolle der Konsum in Ihrem Leben gespielt hat. Zwei Menschen mit demselben Laborwert können in völlig verschiedenen Situationen sein.

Die drei Vorbereitungswege

  • Verzicht und Nachweis. Sie verzichten vollständig, und dieser Verzicht wird über einen längeren Zeitraum durch ein Kontrollprogramm belegt. Parallel arbeiten wir an dem, was den Verzicht trägt.
  • Deutlich verändertes Konsumverhalten. Dieser Weg kommt nur in engen Grenzen in Betracht. Dann muss sich der Konsum wirklich gefestigt verändert haben – und Konsum und Fahren müssen zuverlässig getrennt werden, auch am Tag danach, wenn die Wirkung noch nachhängt.
  • Ärztlich verordnete Dauermedikation. Hier geht es nicht um Verzicht, sondern um Zuverlässigkeit im Umgang mit dem Medikament.

Die ersten beiden Wege schließen einander aus – Sie gehen entweder den einen oder den anderen. Der dritte betrifft nur Menschen mit einer laufenden ärztlichen Verordnung und kommt zu einem der beiden hinzu.

Ehrlich gesagt: Viele, die auf den zweiten Weg hoffen, landen am Ende doch beim ersten. Das liegt selten daran, dass jemand etwas verschweigen wollte. Es liegt daran, dass im ruhigen Gespräch Dinge auftauchen, an die man beim ersten Termin gar nicht gedacht hat. Das ist kein Rückschritt – es heißt nur, dass die Vorbereitung jetzt auf dem richtigen Fundament steht.

Wenn ein Nachweis dazugehört

Wo ein Verzicht belegt werden soll, geschieht das über ein Kontrollprogramm. Dabei gibt es ein paar Regeln, die man nicht kennen kann, wenn man es zum ersten Mal macht. Wer sie kennt, spart sich Monate.

  • Die Uhr startet mit dem Programm, nicht mit dem letzten Konsum. Bei einem Urinkontrollprogramm zählt der vereinbarte Programmbeginn – nicht der Tag, an dem Sie aufgehört haben. Haaranalysen können dagegen einen zurückliegenden Zeitraum abdecken. Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird.
  • Das Labor muss zugelassen sein. Fragen Sie beim Anbieter einfach: „Ist Ihr Labor akkreditiert?“ Wer das nicht klar beantworten kann, ist der falsche Anbieter. Selbst besorgte Tests, Apothekentests oder eine Bescheinigung vom Hausarzt werden nicht anerkannt.
  • Die Termine sind bewusst nicht planbar. Bei Urinkontrollen werden Sie kurzfristig einbestellt. Ein versäumter Termin kann ein ganzes Programm entwerten.
  • Nehmen Sie ein Medikament dauerhaft ein? Dann geben Sie dem Anbieter vor dem ersten Termin eine Kopie der ärztlichen Verordnung. Sonst taucht später ein Laborwert auf, der völlig erwartbar war – und Sie müssen ihn nachträglich erklären.

Der Fehler, der sich am leichtesten vermeiden lässt: ein Programm zu starten, bevor feststeht, was in Ihrem Verfahren überhaupt gefragt wird – oder umgekehrt monatelang zu warten. Beides kostet Zeit und Geld. Sprechen Sie den Zeitpunkt vorher durch.

Worüber in der Untersuchung wirklich gesprochen wird

Im Internet kursieren Fragenkataloge und Listen mit „den 30 Fragen der MPU“. So läuft das Gespräch nicht ab. Es dreht sich im Kern immer um dieselben fünf Fragen – und die kann Ihnen niemand abnehmen:

  1. Was ist eigentlich passiert? Nicht nur der Tag des Vorfalls, sondern die ganze Geschichte davor.
  2. Warum haben Sie konsumiert? „Einfach aus Spaß“ ist eine ehrliche erste Antwort – nur reicht sie nicht weit, weil sie sich nicht nachfragen lässt. Hinter dem Spaß steckt fast immer noch etwas: Entspannung, Dazugehören, Abschalten, Schlaf.
  3. Was hat sich geändert – konkret? Nicht „ich habe eingesehen, dass …“, sondern: Was machen Sie heute anders als vor einem Jahr?
  4. Wie stabil ist das? Was passiert an einem richtig schlechten Tag – und was genau tun Sie dann? Nicht theoretisch, sondern beim letzten Mal.
  5. Wie fahren Sie künftig? Wie planen Sie einen Abend, an dem Sie unterwegs sind?

Warum auswendig gelernte Antworten nicht funktionieren: Im Gespräch wird nicht abgefragt, sondern von verschiedenen Seiten nachgefragt – oft über eine Stunde. Auswendig Gelerntes hält das nicht aus, weil es nur die eine Frage beantwortet, auf die es gelernt wurde. Und es hilft Ihnen danach im Leben nicht weiter.

Zur Untersuchung gehören außerdem ein Leistungstest am Computer – kein Intelligenztest, und man kann ihn nicht auswendig lernen – und ein ärztlicher Teil mit körperlichen Befunden und Laborwerten.

Cannabis auf Rezept: der am häufigsten missverstandene Teil

Wenn Sie Cannabis ärztlich verordnet bekommen, gilt für Sie ein eigener Maßstab. Es geht nicht um Verzicht, sondern um Zuverlässigkeit: Halten Sie sich genau an die Verordnung? Nehmen Sie ausschließlich das, was verordnet ist? Ist die Einstellung stabil? Merken Sie selbst, wenn Sie beeinträchtigt sind – und lassen das Auto dann stehen?

Ein Rezept löscht keine Vorgeschichte. Die Zeit vor der Verordnung wird genauso angeschaut wie bei allen anderen – und sie wird sogar zuerst geklärt. Haben Sie vorher regelmäßig konsumiert oder andere Substanzen genommen, gehört beides dazu. Gab es daneben keinen eigenen Konsum, geht es nur um die Medikation.

Und ein Hinweis, der wichtiger ist, als er klingt: Setzen Sie eine verordnete Medikation niemals eigenmächtig ab – auch nicht kurz vor einem Untersuchungstermin. Viele überlegen das, um auf der sicheren Seite zu sein. Es ist gut gemeint und geht regelmäßig nach hinten los: Ein verordnetes Mittel, das plötzlich fehlt, wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Diese Entscheidung treffen Sie bitte nur zusammen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Häufige Fragen

Ist Cannabis am Steuer jetzt erlaubt?

Nein. Seit dem 22. August 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Wer mit diesem Wert oder darüber fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein Verbot.

Ab wann zählt mein Abstinenznachweis?

Bei einem Urinkontrollprogramm ab dem vereinbarten Programmbeginn – nicht ab dem Tag, an dem Sie aufgehört haben. Haaranalysen können einen zurückliegenden Zeitraum abdecken. Wie lang ein Nachweis in Ihrem Fall sein muss, ergibt sich aus der Fragestellung Ihrer Behörde.

Ich habe ein Rezept für Medizinalcannabis. Brauche ich trotzdem Abstinenz?

Das hängt von Ihrer Vorgeschichte ab. Gab es außerhalb der ärztlichen Behandlung keinen eigenen Konsum, geht es allein um den zuverlässigen Umgang mit der Medikation. Gab es eine Vorgeschichte, kommt deren Aufarbeitung hinzu – ein Rezept ersetzt sie nicht.

Kann ich mich mit einer Fragenliste auf die MPU vorbereiten?

Davon raten wir ab. Im Gespräch wird über eine Stunde von verschiedenen Seiten nachgefragt. Auswendig Gelerntes hält das nicht aus. Tragfähig ist nur Ihre eigene Antwort – und die entsteht aus einer Veränderung, die Sie selbst erklären können.

Wann brauche ich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Sobald ein Schreiben mit einer Frist kommt, ein Bescheid ergeht, Sie mit der Anordnung nicht einverstanden sind, Akteneinsicht nehmen möchten oder ein Straf- oder Bußgeldverfahren läuft. Fristen können sehr kurz sein – warten Sie damit nicht bis zum nächsten Vorbereitungstermin. Rechtsfragen dürfen und wollen wir nicht beantworten.

Sie möchten das in Ruhe nachlesen?

Wir haben zu diesem Thema ein Informationsheft für unsere Klientinnen und Klienten erstellt: 22 Seiten in einfacher Sprache, mit einem Wegweiser zum Selbstsortieren und einem eigenen Kapitel zu Cannabis auf Rezept. Schreiben Sie uns kurz – wir schicken es Ihnen zu. Auf Wunsch auch in einer barrierefreien Fassung für Vorlesesoftware.


MPU-Rhein-Ahr · Psychologische Beratung und Coaching · Hans-Paul Kühn
Deichweg 4, 53424 Remagen
Telefon 02642 9939213 · Mobil 0176 38865559
E-Mail info@mpu-rhein-ahr.de

Rechtsstand: 25. August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information zur MPU-Vorbereitung. Er enthält keine Rechtsberatung, keine ärztliche Beratung und keine Bewertung eines Einzelfalls. Gesetze, Verordnungen, die fachlichen Maßstäbe der Begutachtungsstellen und die Praxis der Behörden ändern sich; die Praxis unterscheidet sich außerdem zwischen den Bundesländern. Ob eine hier genannte Regelung noch gilt und wie sie in Ihrem Fall angewendet wird, klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Medizinische Fragen beantwortet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

← Zurück zum Blog

Betrifft Sie das konkret?

Dieser Beitrag gibt Einblicke — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.

02642 / 99 39 213 Zum Kontaktformular →