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Cannabis und MPU: Warum das aktuelle Urteil des VG Berlin wichtig ist

10. August 2026

Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin sorgt gerade für Aufmerksamkeit — zu Recht, wie ich finde. Er betrifft eine Frage, die seit der Teillegalisierung von Cannabis viele Menschen beschäftigt: Ändert sich durch die neue Rechtslage eigentlich etwas an der Bewertung der Fahreignung? Die Antwort des Gerichts ist eindeutig — und für die MPU-Praxis relevant.

Worum es in dem Fall ging

Nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss verlangte die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Der Betroffene legte es nicht vor — die Folge war der Entzug der Fahrerlaubnis. Er zog dagegen vor Gericht.

Das VG Berlin entschied mit Beschluss vom 23. Juli 2026 (Az. VG 11 L 401/26), dass die Gutachtenanordnung rechtmäßig war. Besonders bemerkenswert sind zwei Aussagen aus der Begründung.

Die Teillegalisierung ändert nichts an der Grundfrage

Das Gericht stellt klar: Auch nach der Teillegalisierung von Cannabis können sehr hohe THC-Werte, die auf hochfrequenten beziehungsweise chronischen Konsum hinweisen, weiterhin Zweifel an der Fahreignung begründen. Die gesetzliche Neuregelung hat also nicht dazu geführt, dass Cannabiskonsum grundsätzlich unproblematisch für die Fahreignung wäre — entscheidend bleibt, wie regelmäßig und in welchem Ausmaß konsumiert wird.

Das deckt sich mit dem, was ich in der Praxis sehe: Viele Klienten gehen davon aus, dass „legal“ automatisch „unproblematisch für den Führerschein“ bedeutet. Das ist ein Denkfehler mit teilweise erheblichen Folgen.

Auch eine ärztliche Verordnung schützt nicht automatisch

Noch interessanter ist die zweite Aussage des Gerichts: Selbst eine ärztliche Cannabisverordnung — etwa bei chronischen Schmerzen — beseitigt die Zweifel an der Fahreignung nicht automatisch. Eine Verordnung sagt für sich genommen noch nichts darüber aus, ob jemand zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.

Medizinische Notwendigkeit einer Behandlung und verkehrsrechtliche Eignungsfrage sind zwei getrennte Prüfungen. Eine ärztliche Verordnung beantwortet nur die erste, nicht die zweite.

Was das für Betroffene bedeutet

Wer eine Gutachtenanordnung wegen Cannabiskonsums erhält, sollte sich nicht darauf verlassen, dass Teillegalisierung oder ärztliches Rezept die Zweifel automatisch ausräumen. Entscheidend ist — wie bei jeder MPU — die nachvollziehbare Aufarbeitung: Warum wurde konsumiert, wie hat sich das Konsumverhalten seitdem verändert, und ist diese Veränderung tragfähig?

Eine wichtige Einordnung zum Schluss

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig — gegen ihn ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Er sollte deshalb nicht als endgültig geklärte, höchstrichterliche Rechtslage dargestellt werden. Die Entscheidung zeigt aber, in welche Richtung Verwaltungsgerichte aktuell argumentieren — relevant für alle, die sich mit einer MPU wegen Cannabiskonsums auseinandersetzen müssen.

Falls Sie unsicher sind, wie Ihr Cannabiskonsum in Ihrem konkreten Fall zu bewerten ist — sprechen Sie mich gerne im Erstgespräch darauf an.

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Betrifft Sie das konkret?

Dieser Beitrag gibt Einblicke — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

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